Zuwendungsbestätigung

Die Gemeinnützigkeit der Georg Dechentreiter Wohlfahrts-Stiftung wurde zuletzt am 10.02.2021 mit dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Nördlingen festgestellt. Dadurch ist unsere Stiftung berechtigt, für Spenden eine Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auszustellen.

Um Ihnen eine Zuwendungsbestätigung ausstellen zu können benötigen wir Ihre genaue Anschrift. Bitte denken Sie daran, dass Ihre Adressdaten bei Überweisungen nicht automatisch übermittelt werden. Tragen Sie bitte Ihre Anschrift (Straße, PLZ, Ort) in den Verwendungszweck ein. Nur dann können wir Ihnen danken und die gewünschte Spendenbescheinigung zusenden.

Sollten Sie dennoch einmal vergeblich auf eine Zuwendungsbestätigung warten, melden Sie sich bitte in unserem Stiftungsbüro, gerne kümmern wir uns dann darum.